Fachgerechte Grundpflege SGB XI

Was bedeutet Pflegeleistung nach SGB XI

Ihre Lebensumstände haben ergeben, dass Sie professionelle pflegerische Hilfe benötigen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

Ihr Partner ist verstorben oder kann die Pflege nicht mehr bewältigen.

Ihre Kinder sind berufstätig oder wohnen nicht in der Nähe.

Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne

Wir bieten wir Ihnen Unterstützung an

Zum Beispiel bei:

  • Ganzwaschung
  • Teilwaschung
  • Selbstständige Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahmen
  • Sondenernährung mit implantierter Magensonde (PEG)
  • Lagern / Betten
  • Mobilisation
  • Arztbesuche
  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Und vieles mehr…

Welchen Anspruch von Ihrer Pflegekasse haben Sie

Pflegegeld:

0 €

Pflegesachleistung:

0 €

Betreuungsleistungen § 45b SGB XI

125 €

 

Bei Pflege durch Angehörige Pflegegeld in Höhe von

316 €

Bei Pflege durch Pflegedienst Pflegesachleistung in Höhe von :

689 €

Betreuungsleistungen § 45b SGB XI:

125 €

 

Bei Pflege durch Angehörige Pflegegeld in Höhe von

545 €

Bei Pflege durch Pflegedienst Pflegesachleistung in Höhe von

1.298 €

Betreuungsleistungen § 45b SGB XI:

125 €

 

Bei Pflege durch Angehörige Pflegegeld in Höhe von

728 €

Bei Pflege durch Pflegedienst Pflegesachleistung in Höhe von

1.612 €

Betreuungsleistungen § 45b SGB XI:

 125 €

 

Bei Pflege durch Angehörige Pflegegeld in Höhe von

901 €

Bei Pflege durch Pflegedienst Pflegesachleistung in Höhe von

1.995 €

Betreuungsleistungen § 45b SGB XI: 

125 €

 

Hierbei sind die Pflege durch Angehörige und Pflege durch Pflegedienste möglich.

Wir beraten Sie gerne