Medizinische Behandlungspflege SGB V

Was bedeutet häusliche Krankenpflege nach SGB V

Ihr Hausarzt bzw. ambulante Facharzt stellt fest, dass die Durchführung von häuslicher Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig ist. Ihr Hausarzt stellt Ihnen hierzu eine Verordnung häusliche Krankenpflege aus.
Diese muss durch die Krankenkasse genehmigt werden und betrifft folgende Leistungen:

Zum Beispiel:

• Gabe von Insulin
• Medikamentengabe
• Verbandwechsel und Wundversorgung
• Blutzucker- und Blutdruckmessung
• Katheterwechsel
• Stomabehandlung
• Wechsel von Kanülen
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Anlegen und Ablegen von Kompressionsverbänden
• Versorgung einer PEG oder eines SP-DK
• Infusionstherapie – Portversorgung

Um Behandlungspflege durchführen zu können, bedarf es einer Zulassung gemäß SGB V mit den Krankenkassen.

Wir verfügen über diese bei allen gesetzlichen & privaten Krankenkassen, sowie Pflege- und Ersatzkassen.

Darüber hinaus verfügen wir bei verschiedenen Krankenkassen über die Zulassung zur Durchführung der Peritonealdialyse.

Die Qualität unseres Pflegedienstes wird kontinuierlich durch regelmäßige Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen geprüft und benotet.